Insekten sind in vielen Ländern der Welt seit langem ein Bestandteil der Ernährung. In Europa war das bisher nicht der Fall. Die berühmte Fliege in der Suppe oder die Schnecke im Salat gerieten dort nur zufällig hinein und sind auch nicht zum Verzehr gedacht.
Welche Insekten werden in Lebensmitteln verarbeitet?
Wenn also die Rede von Insekten in Lebensmitteln ist, geht es dabei um eine feste Zutat. So wurden bisher von der Europäischen Kommission nach der Verordnung über neuartige Lebensmittel („Novel Food Regulation“) vier Insekten in unterschiedlicher Darreichungsform als Lebensmittel für den europäischen Markt zugelassen:
- getrocknete Larven des Mehlkäfers - Mehlwürmer (Tenebrio molitor)
- die Wanderheuschrecke (Locusta mirgatoria)
- die Hausgrille (Acheta domesticus)
- seit Januar 2023 die Larve des Getreideschimmelkäfers oder Buffalowurm (Alphitobius diaperinus) genannt
Weitere Arten werden folgen. Derzeit liegen noch acht Anträge auf Marktzulassung vor.
Deshalb kommen Insekten in die Lebensmittel
Die Welternährungsorganisation (FAO) schätzt Insekten als eine sehr nahrhafte und gesunde Nahrungsquelle ein. Sie liefern Proteine, sind aber im Gegensatz zu konventionellen Nutztieren umweltschonender, weil sie gute Futterverwerter sind, weniger Treibhausgase erzeugen und weniger Wasser und Ackerland verbrauchen.
Meistens werden die Proteinlieferanten gefroren und in Pulverform zu Pasta, Pizza, Brot, Frühstückscerealien oder Backwaren hinzugefügt. Manche werden auch zu einer Paste verarbeitet und kommen als Fleischersatz auf den Markt.
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Warum müssen Insekten in Lebensmittel gekennzeichnet werden
Wie alle Lebensmittelzutaten müssen natürlich auch Insekten in der Zutatenliste aufgeführt werden. Das schreibt die Europäische Kommission vor. Verbraucherinnen und Verbraucher sollen selbst und bestimmt entscheiden können, ob sie Lebensmittel aus oder mit Insekten kaufen und konsumieren möchten.
Nicht nur weil sich manche Verbraucher vor solchen Produkten ekeln, sondern vor allem deshalb, weil es Menschen gibt, die allergisch auf Insekteneiweiß reagieren können. „Das gilt vor allem bei bereits bestehenden Allergien gegen Krustentiere wie Garnelen und Hausstaubmilben“, so die Bundeszentrale für Ernährung. Auch könnten Allergene aus dem Futter, etwa das Klebereiweiß Gluten, in die Produkte gelangen.
So müssen Lebensmittel mit Insekten gekennzeichnet werden
- Sowohl der deutsche als auch der lateinische Name des verarbeiteten Insekts muss genannt werden. Ist in einem Lebensmittel also der Buffalowurm verarbeitet, muss Alphitobius diaperinus (Buffalowurm oder Larve des Getreideschimmelkäfers) auf der Zutatenliste erscheinen.
- Die Darbietungsform, zum Beispiel „Teilweise entfettetes Pulver aus Acheta domesticus (Hausgrille, Heimchen) muss angegeben sein.
Kontrolliert wird die Kennzeichnung in Deutschland durch die Behörden der Bundesländer. Derzeit dürfen nur die Hersteller die Insekten verarbeiten, die den Antrag gestellt haben.
Die Kennzeichnungspflicht besteht auch in der Gastronomie. Hier sollten Hinweise auf der Speisekarte zutreffend und verständlich sein, wenn beispielsweise in bekannten Gerichten Mehl aus Insekten verarbeitet wurde.
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