Im Krankheitsfall ist eine frühzeitige Diagnose oft ausschlaggebend. Deshalb haben gesetzlich Krankenversicherte in Deutschland den Anspruch auf bestimmte Vorsorgeuntersuchungen. Dazu zählen beispielsweise Untersuchungen zur Krebsvorsorge, aber auch einige Impfungen. Die Kosten hierfür übernehmen die Kassen selbst, allerdings hängt diese Erstattung oft vom Alter der Patient:innen ab. Wer sich rechtzeitig informiert und zum richtigen Zeitpunkt eine Arztpraxis aufsucht, spart sich also nicht nur Sorgen, sondern auch Geld. Welche Vorsorgeuntersuchungen es gibt und in welchem Alter die Krankenkasse dafür aufkommt, gibt es hier im Überblick.
Krankheitsvorsorge für den Nachwuchs
Bei vielen Krankheiten kommt es bereits im frühen Kindesalter auf regelmäßige Untersuchungen und Schutzimpfungen an. Zehn dieser Vorsorgeuntersuchungen, deren Kosten die Krankenkasse übernimmt, stehen bereits in den ersten sechs Lebensjahren des Kindes an. Diese sogenannten U-Untersuchungen konzentrieren sich auf Sinnes-, Atmungs- und Verdauungsorgane, Skelett und Muskulatur und angeborene Stoffwechselstörungen. Auch mögliche Verhaltens- und Entwicklungsstören fassen die behandelnden Ärzt:innen ins Auge. Auch die wichtigsten Impfungen für die Kleinen sind auf diese Altersgruppe angesetzt. Dazu gehören mehrere Impfungen gegen Diphtherie, Tetanus, Keuchhusten, Kinderlähmung, Masern, Mumps und Röteln. Damit Eltern hier auch den Überblick behalten, bekommen sie direkt nach der Geburt ein Untersuchungsheft mit den wichtigsten Punkten dieses Vorsorgepakets.
Schutzimpfungen für Jugendliche
Die nächsten Vorsorgeuntersuchungen der Krankenkasse stehen für Kinder und Jugendliche zwischen neun und 18 Jahren auf dem Programm. Mädchen zwischen neun und 14 Jahren steht vonseiten der Krankenkasse eine Schutzimpfung gegen Gebärmutterhalskrebs (HPV-Impfung) zu. Zwar ist die Impfung für diese Altersgruppe besonders ratsam, die Krankenkasse übernimmt die Kosten aber noch bis zum 18. Lebensjahr. Seit 2018 empfiehlt die Ständige Impfkommission (STIKO) den Schutz gegen die krebsauslösenden HP-Viren auch für Jungen in diesem Alter. Jugendliche zwischen 12 und 15 Jahren erhalten außerdem eine weitere Untersuchung zum Check der körperlichen Verfassung und seelischen Entwicklung.
Gesundheits-Check für Erwachsene – Wann zahlt die Kasse?
Bis zum Alter von 35 Jahren haben gesetzlich Versicherte den Anspruch auf einen allgemeinen Gesundheits-Check in der Hausarztpraxis. Nach dem 35. Lebensjahr steht alle drei Jahre ein weiterer Gesamt-Check mit Fokus auf Nieren- und Herzkreislauferkrankungen sowie Diabetes an. Ebenfalls ab 35 können sich Patient:innen einmal im Jahr kostenfrei auf Hautkrebs untersuchen lassen. Zur Früherkennung von Darmkrebs zahlt die Krankenkasse ab dem 50. Lebensjahr jährliche Untersuchungen auf Blut im Stuhl.
Frauen ab 20 Jahren haben Anspruch auf eine Genitaluntersuchung (Pap-Abstrich) pro Jahr, um Krebs in diesem Bereich vorzubeugen. Bis zum 25. Lebensjahr steht Frauen außerdem ein jährlicher Test auf Geschlechtskrankheiten wie Chlamydien zu. Frauen ab 30 Jahren haben außerdem das Anrecht auf weitere jährliche Checks zur Krebsvorsorge, denn in diesem Alter steigt das Risiko auf Brustkrebs. Zwischen 50 und 75 Jahren kommt ein kostenfreies Mammographie-Screening zweimal im Jahr hinzu.
Männern ab 45 Jahren steht eine jährliche Untersuchung zur Prävention von Prostatakrebs zu. Ab 65 haben Männer außerdem den Anspruch auf eine Ultraschalluntersuchung zur Früherkennung von Aneurysmen der Bauchschlagader.
Wichtige Impfungen im Erwachsenenalter
Für einige Auffrischungsimpfungen bei Erwachsenen übernimmt die Krankenkasse ebenfalls die Kosten. Dazu gehören etwa Tetanus (Wundstarrkrampf) und Diphtherie alle zehn Jahre sowie die einmalige Erneuerung des Schutzes gegen Keuchhusten (Pertussis) zwischen 18 und 60 Jahren. Ab 60 Jahren kommen zusätzliche Impfungen gegen Pneumokokken, Gürtelrose und Grippeviren hinzu. Ärzt:innen empfehlen außerdem eine jährliche Grippeimpfung für chronisch Kranke, Schwangere und Menschen, die im medizinischen Bereich tätig sind. Personen in Gebieten mit starkem Zecken-Vorkommen dürfen sich außerdem kostenlos gegen FSME-Viren impfen lassen.
Alle Infos zu Vorsorgeuntersuchen, Impfungen und den richtigen Ansprechpartnern gibt auf der offiziellen Homepage der gesetzlichen Krankenkassen.