Zwar dürften laut Tätowiermittel-Verordnung Farbstoffe nicht verwendet werden, bei denen bezweifelt wird, dass sie gesundheitlich unbedenklich sind. Allerdings seien die Farben nicht zulassungspflichtig, bevor sie verwendet werden.
Das heißt, dass allein der Hersteller oder Importeur bis zum Öffnen des Behälters die Verantwortung dafür trägt, dass das Produkt die Gesundheit nicht gefährdet. Alle Bestandteile der Farbe müssen auf der Verpackung genannt werden. Sobald die Flasche offen ist, müsse der Tätowierer darauf achten, dass er die Mindesthaltbarkeit oder vorgegebene Verwendungsdauer nicht überschreitet und die Farbe hygienisch korrekt verwendet.
Entscheidung will gut überlegt sein
Trotzdem fanden Prüfer der Landesuntersuchungsanstalt Sachsen schon vor Jahren bei 22 von 26 Proben Hinweise auf eine bedenkliche Zusammensetzung beziehungsweise eine mangelhafte Kennzeichnung.
Bei acht von 13 untersuchten schwarzen Tattoofarben entdeckten sie bedenkliche Mengen an polyzyklischen aromatischen Kohlenwasserstoffen (PAK) und stuften sie daher als „geeignet, die Gesundheit zu schädigen“ ein. Viele bunte Tattoofarben enthalten dem Verband zufolge zudem Farbpigmente, die eigentlich für die Industrie gedacht sind, etwa für Autolacke, Schreibtinten oder Druckerfarben. (tmn) Hier finden Sie mehr Informationen zum Thema Familie.