In den allermeisten Fällen verläuft eine Schwangerschaft ohne Komplikationen. Da die Schwangerschaft jedoch ein natürlicher Vorgang ist, prüfen Ärzt:innen regelmäßig, ob es sowohl Mutter als auch Kind während der 40 Schwangerschaftswochen gutgeht. Um dies zu gewährleisten, steht ein breites Angebot an Vorsorgeuntersuchungen während der Schwangerschaft zur Verfügung.
Das Ziel der Vorsorgeuntersuchung in der Schwangerschaft:
Über die Krankenkasse erhält jede schwangere Person einen gesetzlichen Anspruch auf eine regelmäßige Schwangerschaftsvorsorge durch einen Frauenarzt, eine Frauenärztin oder eine Hebamme. Diese Vorsorgeuntersuchungen dienen zur Sicherstellung, dass sowohl das Kind als auch die Mutter während der Schwangerschaft wohlauf sind und der Entwicklung des Kindes nichts im Wege steht. Ziel der Vorsorgeuntersuchung in der Schwangerschaft ist es deshalb, eine Risikoschwangerschaft oder Risikogeburt frühzeitig zu erkennen und diesen vorzubeugen.
Der Gemeinsame Bundesausschuss der Ärzte und Krankenkassen schreibt einen verbindlichen Umfang an Beratungen und Vorsorgeuntersuchungen während der Schwangerschaft vor. Diesen Umfang regeln die Mutterschaftsrichtlinien. Neben den Vorsorgeuntersuchungen haben Ärzt:innen außerdem die Pflicht, die schwangeren Patient:innen im Bereich der Ernährung zu beraten sowie die Wirkung von Substanzen wie Alkohol, Nikotin und Drogen auf das ungeborene Kind aufzuzeigen. Außerdem soll über den Rechtsanspruch auf Beratung bei den staatlich anerkannten Beratungsstellen für Schwangerschaftsfragen hingewiesen werden.
Die erste ärztliche Untersuchung
Um die Schwangerschaft zu bestätigen, sollte ab dem ersten Verdacht, beziehungsweise einem positiven Selbst-Test ein ärztlicher Termin vereinbart werden. Das erste gynäkologische Gespräch geht auf die Anamnese ein, worunter man im Allgemeinen die Krankengeschichte versteht. Neben dem Test zur Bestätigung der Schwangerschaft veranlassen Ärzt:innen außerdem noch die ausführliche Analyse einer Urinprobe sowie die Entnahme einer Blutprobe, um die Anzahl an Antikörpern gegen Röteln festzustellen. Außerdem wichtig ist das Abtasten der Bauchdecke, der Stand der Gebärmutter und ein Abstrich, um eventuelle sexuell übertragbare Krankheitserreger zu ermitteln. Diese Untersuchungen werden im Laufe der Schwangerschaftsvorsorge regelmäßig wiederholt. Im Anschluss an das erste gynäkologische Gespräch ist es möglich, bereits Termine für die ersten Vorsorgeuntersuchungen während der Schwangerschaft zu vereinbaren.
Ultraschall-Untersuchungen zur Vorsorge während der Schwangerschaft
Die Vorsorgeuntersuchungen während der Schwangerschaft finden in der Regel zunächst alle vier Wochen statt. Ab der 32. Schwangerschaftswoche (SSW) stehen die Untersuchungen alle zwei Wochen an. Bei Überschreitung des errechneten Geburtstermins findet alle zwei Tage eine Kontrolluntersuchung statt.
Im Rahmen der Vorsorgeuntersuchungen während der Schwangerschaft sind vorerst insgesamt drei freiwillige Ultraschall-Untersuchungen vorgesehen. Diese finden zwischen der 9. und 12. SSW, der 19. Und 22. SSW und der 29. und 32. SSW statt. Diese dürfen jedoch ausschließlich von Frauenärtz:innen durchgeführt werden. Die Ultraschall-Untersuchungen, auch Sonographien genannt, geben Auskunft über die Dauer der Schwangerschaft, beziehungsweise den errechneten Geburtstermin. Zusätzlich ist zu messen die Größe des Embryos, entweder in der Scheitel-Steiß-Länge (SSL) oder der Scheitel-Fersen-Länge (SFL). Außerdem kann die Wahrscheinlichkeit einer Mehrlingsschwangerschaft, die Position des Embryos in der Gebärmutter, die Herzaktivität, die Fruchtwassermenge sowie die Lage der Plazenta bestimmt werden.
Kostenübernahme für Vorsorgeuntersuchungen in der Schwangerschaft
Die Kosten für die regulären Vorsorgeuntersuchungen in der Schwangerschaft trägt in der Regel die gesetzliche Krankenkasse. Auch ergänzende vorsorgliche Untersuchungen vor der Geburt zählen dazu, sollten diese aufgrund der Anamnese oder Befunden aus der Vorsorge notwendig sein. Besteht beispielsweise ein Verdacht auf Fehlbildung oder Mangelversorgung würden auch spezialisierte Ultraschall-Untersuchungen wie Organ-, Fein- oder Doppler-Sonographien veranlasst werden. Gleiches gilt für den Verdacht auf Infektionskrankheiten, wie beispielsweise Toxoplasmose, welche vor allem Hauskatzen übertragen.
Bei einer ansonsten unauffällig verlaufenden Schwangerschaft übernimmt die gesetzliche Krankenkasse über die regulären Vorsorgeuntersuchungen keine weiteren Leistungen. Es ist jedoch möglich die gewünschten zusätzlichen Leistungen nach Absprache mit den Ärzt:innen selbst zu übernehmen. Dazu würden unter anderem das Ersttrimester-Screening sowie alle weiteren Ultraschall-Untersuchungen zählen.