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Frauengesundheit und Schwangerschaft
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Welche Ultraschalluntersuchungen stehen werdenden Müttern zu?

Basis-Ultraschall in der Schwangerschaft

Welche Ultraschalluntersuchungen stehen werdenden Müttern zu?

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    Eine Ultraschalluntersuchung in der Schwangerschaft ist spannend. Nicht nur, dass man sein Kind sehen kann, auch wegen der medizinischen Erkenntnisse ist die Untersuchung wichtig.
    Eine Ultraschalluntersuchung in der Schwangerschaft ist spannend. Nicht nur, dass man sein Kind sehen kann, auch wegen der medizinischen Erkenntnisse ist die Untersuchung wichtig. Foto: stock.adobe.com , Rawpixel.com

    Die Freude über einen positiven Schwangerschaftstest ist bei vielen Paaren groß, wenn sie sich für ein Kind entschieden haben. Mit den zwei Strichen beginnt eine Zeit voller Vorfreude und Spannung. Doch auch Ungewissheit und Ängste können hinzukommen. Geht es dem Kind gut? Entwickelt es sich richtig? Verläuft die Schwangerschaft normal? Alle Fragen, die aufkommen, können mit dem Frauenarzt beziehungsweise der Frauenärztin besprochen werden.

    Laut dem Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) verlaufen in der Regel von 100 Schwangerschaften 96 bis 98 normal und ein gesundes Kind kommt zur Welt. Manchmal entwickeln sich jedoch auch Auffälligkeiten, denen nachgegangen werden kann. Um diese zu erkennen, stehen allen gesetzlich Krankenversicherten drei Basis-Ultraschalluntersuchungen zu. Neben dem medizinischen Aspekt bringt die Reihenuntersuchung, die im Mutterpass als „Screening“ bezeichnet wird, den schönen Nebeneffekt, dass die werdenden Eltern ihr heranwachsendes Kind im Mutterleib sehen können.

    Was passiert bei der Basis-Ultraschalluntersuchung in der Schwangerschaft?

    Mittels Schallwellen kann der Arzt oder die Ärztin das Kind in der Gebärmutter sichtbar machen. Um die Untersuchung vorzunehmen, wird der Schwangeren ein Gel aufgetragen, auf dem sich das Ultraschallgerät bewegt. Durch das zurückwerfende Echo des Schalls empfängt das Gerät Bilder, die auf dem Bildschirm das Kind sichtbar machen.

    Manchmal kommt es vor, dass man bei der ersten Ultraschalluntersuchung mittels Vaginalsonde erste Ergebnisse bekommt. Denn zu Beginn der Schwangerschaft ist der Embryo noch sehr klein.

    Ist ein Ultraschall gefährlich für das Kind oder die Schwangere?

    Laut derzeitigen medizinischen Erkenntnissen sind die Schallwellen weder für das Ungeborene noch für die Mutter schädlich. Natürlich können sich anhand der Untersuchungen Erkenntnisse ergeben, die ein weiteres Vorgehen nach sich ziehen. Diese sind unabhängig vom Ultraschall zu betrachten. Gemeinsam mit dem Frauenarzt oder -ärztin kann man dann prüfen, welchen Einfluss diese auf die Schwangerschaft nehmen.

    Welche Basis-Ultraschalluntersuchungen stehen einer Schwangeren zu?

    Wer gesetzlich krankenversichert ist und wenn keine Risikoschwangerschaft vorherrscht, hat einen Anspruch auf drei Basis-Ultraschalluntersuchungen. Bei diesen werden folgende Dinge überprüft:

    • Entwicklung des ungeborenen Kindes
    • Handelt es sich um eine Mehrlingsschwangerschaft
    • Gibt es Hinweise auf Entwicklungsstörungen
    • In welcher Lage liegt das Kind
    • Wie groß und schwer ist das Kind
    • Wie viel Fruchtwasser ist enthalten
    • Welche Lage hat der Mutterkuchen (Plazenta)

    Der erste Basis-Ultraschall in der 9. bis 12. Schwangerschaftswoche

    Die erste Ultraschalluntersuchung findet in der Regel zwischen der 9. und 12. Schwangerschaftswoche statt. Sie dient dazu, die Schwangerschaft zu bestätigen und herauszufinden, ob sich die Eizelle in der Gebärmutter eingenistet hat. Bis zur 10. Woche spricht man von einem Embryo, ab der 10. ist vom Fötus die Rede.

    Neben der grundsätzlichen Schwangerschaftserkenntnis können beim ersten Ultraschall bereits erste Ergebnisse zu Körperlänge und dem Durchmesser des Kopfes gewonnen werden. Diese Ergebnisse geben wichtige Informationen, die zur Bestimmung der Schwangerschaftswoche und zum voraussichtlichen Geburtstermin benötigt werden. Zudem wird der Herzschlag festgestellt und bestimmt, ob es sich vielleicht um eine Mehrlingsschwangerschaft handelt.

    Der zweite Basis-Ultraschall in der 19. bis 22. Schwangerschaftswoche

    Der zweite Basis-Ultraschall steht rund um die Halbzeit der Schwangerschaft an. Hier kann man sich entscheiden, ob man

    • eine „Basis-Ultraschalluntersuchung“ oder
    • eine „erweiterte Basis-Ultraschalluntersuchung“

    machen lässt.

    Bei ersterem werden die Größe des Kopfes und des Bauches des Kindes gemessen. Außerdem bestimmt man die Länge des Oberschenkelknochens. Zudem wird die Position der Plazenta bestimmt.

    Bei der erweiterten Variante kommen folgende Untersuchungen hinzu:

    • Sind die Hirnkammern normal geformt?
    • Sind Hals und Rücken gut entwickelt?
    • Stimmt das Größenverhältnis von Herz zum Brustkorb?
    • Sind die Herzkammern ausgebildet?
    • Ist die vordere Bauchwand geschlossen?
    • Sind Harnblase und Magen ersichtlich?

    Der dritte Basis-Ultraschall in der 29. bis 32. Schwangerschaftswoche

    Der letzte Ultraschall gibt neben der Größe des Kopfes, Bauchs und Oberschenkelknochens Auskunft über die Lage des Kindes. Auch der Herzschlag wird kontrolliert.

    Fallen bei einem der Ultraschalle Auffälligkeiten auf, kann man durch weiterführende Untersuchungen Näheres abklären.

    Welche Untersuchungen gehören nicht zum Basis-Ultraschall?

    Aus besonderen medizinischen Gründen können weitere Untersuchungen von der Krankkasse übernommen werden. Liegen diese Gründe nicht vor, können zusätzliche Leistungen selbst bezahlt werden. Unter anderem zählt hierzu der Fein-Ultraschall, der Aufschluss über genetisch bedingte Auffälligkeiten geben kann.

    Zum Beispiel bei einer Risikoschwangerschaft kann diese Untersuchung mehr Informationen zu dem Gesundheitszustand beziehungsweise der Genetik des Kindes geben.

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