Mitte Januar aktivierten die zuständigen Behörden die elektronische Patientenakte für alle (ePa) für rund 73 Millionen gesetzlich versicherte Menschen in Deutschland. Mit dieser Neuerung stellen Krankenkassen ihren Kunden die ePa zur Verfügung, die sie selbst jederzeit über die ePa-App einsehen und verwalten können. Die elektronische Patientenakte stand Versicherten bereit seit 2021 zur Verfügung, jedoch musste diese bei der Krankenkasse bisher aufwändig selbst beantragt und in die Nutzung explizit eingewilligt werden.
Bereits im Sommer 2024 haben Krankenkassen begonnen, ihre Versicherten über die Einführung der neuen digitalen Patientenakte zu informieren. Die ePa soll nicht die herkömmliche Patientenakte ersetzen, sondern als sekundäre Dokumentation mit Kopien aller behandlungsrelevanten Informationen dienen.
Im Januar startete die elektronische Patientenakte mit der Dokumentation von Arzt- und Befundberichten, sowie den Medikationslisten. Ab Sommer wird auch der Medikationsprozess digitalisiert und zum Jahr 2026 werden zusätzlich noch Laborbefunde integriert. Mit diesen Neuerungen soll die Beschleunigung der Digitalisierung im Gesundheitswesen vorangetrieben werden.
Die Vorteile der elektronischen Patientenakte
Die ePa für alle, wie sie vom Bundesgesundheitsministerium bezeichnet wird, bringt viele Neuerungen und Vorteile mit sich.
- Patient:innen erhalten direkten, digitalen Einblick in ihre Gesundheitsdaten und behalten damit auch besseren Überblick über ihre eigene Gesundheit. Sie können die ePa jederzeit und überall einsehen.
- Die Verknüpfung mit dem E-Rezept ermöglicht sowohl Patient:innen als auch Ärzt:innen, eine digitale Übersicht über ihre Medikamente. Dadurch wird der Prozess der Medikamentenverschreibung und die Abgabe in der Apotheke erleichtert und versehentliche Wechselwirkungen verhindert.
- Sofern Umzüge oder Überweisungen zu anderen medizinischen Einrichtungen anstehen, wird die Übermittlung der Krankengeschichte kein Problem mehr sein. Alle beteiligten Leistungserbringer können mit der elektronischen Patientenakte auf die benötigten Berichte und Befunde zugreifen. Diese Änderung erleichtert nicht nur den Behandlungsprozess, sondern spart auch Zeit durch die Vermeidung von Doppeluntersuchungen.
- Es besteht Entscheidungsfreiheit für die Versicherten, wer Zugriff auf ihre Gesundheitsdaten hat. Die Rechte können jederzeit geändert werden und es besteht die Möglichkeit einzelnen Ärzt:innen den Zugang zu sensiblen oder diskreten persönlichen medizinischen Daten zu unterbinden.
- Zusätzlich zu den Zugriffsrechten können Patient:innen auch selbst entscheiden und festlegen, ob eine Stellvertreterin oder ein Stellvertreter ihre ePa verwalten darf. Hierbei ist es egal, ob es sich bei dieser Person um ein Familienmitglied, enge Vertraute oder eine rechtliche Vertretung handelt.
- Die persönlichen, medizinischen Daten sind in der elektronischen Patientenakte sicher gelagert und geschützt. Verlorene Unterlagen sind damit kein Problem mehr. Die Sicherung der Daten erfolgt nach den höchsten Standards und den europäischen Datenschutzbestimmungen. {element1}
Inhalte der elektronischen Patientenakte
Die in der elektronischen Patientenakte gesicherten Daten werden auch als MIOs (Medizinische Informationsobjekte) bezeichnet. Neben den Behandlungsprozessen, Befundberichten und Rezepten für Medikamente werden noch zahlreiche weitere MIOs in der ePa abgespeichert. Dazu gehören Laborbefunde, Zahnbonushefte, Entlassungsbriefe der Krankenhäuser und Kinderuntersuchungshefte. Für Schwangere gilt zudem, dass der Mutterpass und Daten aus der Versorgung mit Hebammenhilfe in die elektronische Patientenakte aufgenommen werden. Außerdem werden Impfdokumentationen mitaufgeführt, die somit den Impfpass digitalisieren. Die ePa reduziert damit das Risiko für Verlust von wichtigen Dokumenten erheblich.
Zusätzlich ist die Hinterlegung von Informationen über die Pflegeversorgung, Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen, Heilbehandlungen, Rehabilitation und die Einwilligung beziehungsweise Ablehnung zur Organ- und Gewebespende in der ePa möglich.
Die ePa für alle als Widerspruchslösung
Für den Fall, dass die elektronische Patientenakte nicht gewollt ist, gibt es die Widerspruchslösung. In dieser meldet man sich persönlich bei der eigenen Krankenkasse und widerspricht ganz einfach der Bereitstellung der ePa. Auch wenn Krankenkassen diese Anfang des Jahres automatisch erstellt haben, können Versicherte sich nachträglich bei ihrer Krankenkasse melden und widersprechen. Die Krankenkasse löscht daraufhin die ePa.