In 300 Gesundheitseinrichtungen in Hamburg, Franken und einigen Regionen Nordrhein-Westfalens ist sie bereits da: die elektronische Gesundheitsakte. Diese Testphase startete am 15. Januar – danach soll sie im Laufe des Jahres auch bundesweit eingeführt werden. Was erst einmal abstrakt klingt, soll Ärzt:innen und Patient:innen dabei helfen, einen Überblick über wichtige Daten zu behalten. Aber wie genau funktioniert das? Und was sollten Patient:innen im Voraus wissen?
Was ist die elektronische Gesundheitsakte?
Im Prinzip ist die elektronische Gesundheitsakte genau das, was ihr Name bereits verspricht – ein digitaler Aktenordner für Gesundheitsdaten. Nach jedem Besuch in der Arztpraxis, im Krankenhaus oder einer anderen medizinischen Einrichtung werden hier die entstandenen Unterlagen gesammelt – ganz ohne nervigen Papierkram. Nutzer:innen können auch selbst eigene Daten hinzufügen. So entsteht nach und nach ein Gesundheitsprofil, das mit jedem Arztbesuch detaillierter und übersichtlicher wird. Das Ziel: Alle wichtigen Gesundheitsdaten sind digital abrufbar – und somit immer dabei, wenn sie gebraucht werden. Das umfasst Daten zur Medikation, Röntgenaufnahmen und Behandlungsbefunde. Auch Abrechnungen der Krankenkasse sowie Impfpässe und Dokumente zur Organ- oder Gewebespende sind mit enthalten. Wer die digitale Gesundheitsakte bekommt, hängt zunächst von der Krankenversicherung ab. Nach ihrer offiziellen Einführung soll sie aber dann allen gesetzlich Krankenversicherten zur Verfügung stehen. Auch privat Versicherte können die digitale Gesundheitsakte nutzen, wenn ihre Versicherung dies ermöglicht.
Wie kann ich meine Akte einsehen?
Wer auf seine elektronische Gesundheitsakte zugreifen möchte, kann dies über eine spezielle App erledigen, die jede gesetzliche Krankenkasse zur Verfügung stellt. Auch mit dem PC soll das Abrufen möglich sein, allerdings erst ab Juli 2025. Um die App freizuschalten, müssen Kund:innen ein Identifikations- und Anmeldeverfahren durchlaufen. Wie genau dieses Verfahren aussieht, hängt von der Krankenkasse ab. Zur Registrierung ist auf alle Fälle eine NFC-fähige Gesundheitskarte inklusive PIN nötig. Wer über keine digitalen Endgeräte wie Smartphone oder Laptop verfügt, kann die elektronische Gesundheitsakte nur passiv nutzen. Das bedeutet: Die Akte existiert zwar, aber kann nicht eigenständig abgerufen oder ergänzt werden. Für solche Fälle haben Krankenkassen die Einrichtung von sogenannten Ombudsstellen geplant. Dort sollen sich Menschen ohne digitale Endgeräte künftig über ihre elektronische Gesundheitsakte informieren und sie auch selbst verwalten können.
Ist die elektronische Gesundheitsakte Pflicht?
Alle Personen, die gesetzlich versichert sind, erhalten automatisch eine elektronische Gesundheitsakte. Das gilt auch für Kinder und Jugendliche. Trotzdem ist die Nutzung dieser Akte freiwillig. Wer sich dagegen entscheidet, kann sich an die eigene Krankenkasse wenden und der elektronischen Gesundheitsakte widersprechen. Das kann schriftlich, online oder telefonisch passieren und reicht auch noch aus, wenn die Akte bereits angelegt ist. Alle gespeicherten Daten werden daraufhin wieder gelöscht. Außerdem können Patient:innen diesen Widerspruch jederzeit wieder rückgängig machen. Bei Kindern und Jugendlichen bis zum 15. Lebensjahr entscheiden die Eltern über ihre Krankenakte und kümmern sich auch um deren Verwaltung.
Wie sicher sind die eigenen Daten?
Ein Hauptkritikpunkt bezüglich der elektronischen Gesundheitsakte ist die Frage nach der Datensicherheit. So deckte der Chaos Computer Club im vergangenen Dezember mögliche Schwachstellen an deren Sicherheitskonzept auf. Um Nutzer:innen und ihre Daten besser vor potenziellen Angriffen zu schützen, besitzt die Akte jetzt zusätzliche Sicherheitsmaßnahmen. So soll sie durch stärkere Verschlüsselungen und regelmäßige Sicherheitschecks vor allem vor Fremdanmeldungen mit gefälschten Gesundheitskarten schützen.