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THC in Süßigkeiten

Cannabis-Wirkstoff oft versteckt

THC in Süßigkeiten

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    Haschkekse kennt man ja schon länger. Inzwischen taucht der Cannabis-Wirkstoff THC aber auch in Süßigkeiten wie Grummidrops auf und hat so schon zu Vergiftungen bei Kindern und Teenagern geführt.
    Haschkekse kennt man ja schon länger. Inzwischen taucht der Cannabis-Wirkstoff THC aber auch in Süßigkeiten wie Grummidrops auf und hat so schon zu Vergiftungen bei Kindern und Teenagern geführt. Foto: Cannabis_Pic, stock.adobe.com

    Bei den angebotenen Lebensmitteln  handelt es sich um Süßigkeiten, Snacks oder Cornflakes, die bekannten Markenprodukten täuschend ähnlich sind.  Ihre Gefährlichkeit darf jedoch nicht unterschätzt werden.

    Die Hanfpflanze (Cannabis sativa) ist eine der ältesten Kulturpflanzen der Welt. Auf der ganzen Oberfläche der Pflanze, außer den Samen und Wurzeln, befinden sich Drüsenhaare. Sie bilden ein Harz, welches vor allem aus Cannabinoiden besteht.

    THC ist rechtlich als Betäubungsmittel eingestuft

    Besonders bekannt ist Tetrahydrocannabinol (THC), das rechtlich als Betäubungsmittel eingestuft wird. Die Substanz kann die Wahrnehmung verändern und berauschend wirken.

    Weltweit entwickeln sich THC-haltige Lebensmittel zu einem Trend. Es handelt sich meist um Fruchtgummis, Kekse, Schokoriegel, Chips, Müsli oder Flakes, die in ihrer Aufmachung bekannten Marken nachempfunden sind. In Irland, den USA und Kanada kam es bereits in mehreren Fällen zu schwerwiegenden Vergiftungen bei Kindern und Teenagern, die im Krankenhaus behandelt werden mussten.

    Symptome einer Vergiftung mit THC

    Symptome sind beispielsweise Brustschmerzen, Übelkeit, Erbrechen, Verwirrung und Angstzustände. Vor allem Kleinkinder können die Produkte leicht verwechseln und haben aufgrund des geringen Körpergewichts ein hohes Risiko einer THC-Überdosierung.

    In Deutschland sind solche Produkte bislang in 25 Fällen aus elf Bundesländern sichergestellt worden. Es wurde ausschließlich das natürliche Cannabinoid THC nachgewiesen.

    Neben THC auch neue psychoaktive Stoffe

    In Schweden und Irland sollen aber auch Fruchtgummiprodukte mit neuen psychoaktiven Stoffen, kurz NPS, versetzt gewesen sein. Sie enthielten synthetische Cannabinoide, die viel stärker als das natürliche THC und häufig verzögert wirken können.

    THC-haltige Lebensmittel werden über Online-Shops und in sozialen Netzwerken wie Instagram und Snapchat zum Kauf angeboten. Der Erwerb ist in Deutschland illegal.

    Sie sind nicht zu verwechseln mit hanfhaltigen Erzeugnissen, die meist THC-freie Hanfsamen als Zutat enthalten. Wie alle Lebensmittel dürfen solche Produkte nur auf den Markt, wenn sie als sicher angesehen werden. (BZfE)

    Mehr dazu.: Hanf in Lebensmitteln: Nicht berauschend, aber heikel. 

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